14.12.2020
Hygienekonzept für Besuche in der Pflegeeinrichtungen St. Elisabeth Haus Lohne

Hygienekonzept für Besuche in der Pflegeeinrichtungen St. Elisabeth Haus Lohne

Gemäß § 2 a Abs. 2 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 10. Juli 2020 ist der Besuch bei Bewohnerinnen und Bewohnern und das Betreten der Einrichtung zu anderen Zwecken als zur Heilung und Pflege unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Nachfolgende Punkte sind deshalb zu berücksichtigen:

  • Alle BewohnerInnen dürfen in zweitägigem Rhythmus Besuch empfangen
  • BesucherInnen müssen eine FFP2 Maske tragen
  • BesucherInnen müssen sich vorab telefonisch bei den entsprechenden Wohnbereichen anmelden, da die Koordination über ebendiese läuft
  • Besuchszeiten sind von 9:00-11:00 und von 14:30-17:00
  • Besucher werden an der Pforte abgeholt und zum BewohnerInnenzimmer oder Besucherzimmer begleitet
  • Vorab sind die Verhaltensregeln und Selbstauskünfte zu lesen und zu unterschreiben
  • Die BesucherInnen müssen sich auf den Wohnbereichen in Kontaktlisten eintragen
  • Der Abstand von 2 Metern muss während des Besuches eingehalten werden und es erfolgt vor Betreten des Zimmers eine hygienische Händedesinfektion
  • Der Besuch durch Personen mit Erkältungssymptomen, COVID-19-Erkrankte selbst oder Kontaktpersonen zu COVID-19-Erkrankten sind ausdrücklich nicht zulässig
  • Der Besucher stimmt einer schriftlichen Abfrage zu seinem Gesundheitszustand zu und bestätigt, dass er in den letzten 14 Tagen wissentlich keinen Umgang zu Infizierten oder Personen in Quarantäne hatte und er selbst sich nicht in Quarantäne befindet. Die Ergebnisse der Abfrage werden dokumentiert
  • Vor Betreten der Einrichtung wird ein Antigen-Schnelltest durchgeführt