Kurzzeitpflege


Seit dem 1. Juli 2025 wurden die Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zusammengelegt. Dieser Betrag kann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden – je nach individuellem Bedarf.

Zusatzinfo: Die vorherigen Übertragungsbeschränkungen entfallen – etwa, dass nur ein Teil des Budgets der Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege genutzt werden konnte, oder umgekehrt.

Die Pflege orientiert sich am Behandlungs- und Pflegebedarf sowie den individuellen Anforderungen der pflegebedürftigen Menschen. Es findet somit ein kontinuierlich enger Austausch zwischen Hausärzten, Pflegekräften, Therapeuten und Betreuungskräften in unserer Einrichtung statt. 

Unsere Wohnbereiche sind entsprechend verschiedener Anforderungen gestaltet, die sich aus den fünf Pflegegrade ergeben können. Wir legen stets Wert darauf, ein würdevolles Altern zu ermöglichen und eine soziale Teilhabe aufrechtzuerhalten.

Wir bieten sowohl Einzel- als auch Doppelzimmer an.

Weitere Informationen:

Bei Interesse oder Fragen hinsichtlich der Betreuung oder Finanzierung melden Sie sich gerne unter 0 44 42 / 81 70 00.